Von der Bereitstellung dieses Unterstützungsinstruments unberührt bleibt die Regelung der Abiturverfügung (S. 19): „Die oder der Vorsitzende des Zentralen Abiturausschusses trifft organisatorische Vorkehrungen, dass bei der Ermittlung der Noten rechnerische oder Verfahrensfehler (z. B. bei der Addition der Punkte oder bei der Bildung der abschließenden Note) sowie ein Überschreiten von Höchstpunktzahlen ausgeschlossen sind, und achtet darauf, dass nur ganze Punkte vergeben wurden.“


